Ehe für alle – Viele Fragen

Ein historischer Tag – nicht nur für Lesben, Schwule und Bisexuelle, sondern für alle, würdigte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, den Beschluss des Deutschen Bundestags zur Einführung der „Ehe für alle“.
Wie geht es jetzt weiter? Die Antidiskriminierungsstelle erklärt, was auf rechtlicher Ebene nun zu erwarten ist. „Niemand verliert etwas durch die ‚Ehe für alle‘, alle gewinnen“, erklärte Lüders. „Deshalb sollten wir die heutige Entscheidung auch nicht als eine Frage von parteipolitischen Triumphen oder Niederlagen begreifen.
Vielmehr geht es um etwas, das aus meiner Sicht unsere Gesellschaft eint, das Identität stiften und Zusammenhalt schaffen kann: Nämlich gleiche Rechte für alle. Ich bin sicher, in wenigen Jahren werden wir auf diese Entscheidung für die Eheöffnung zurückblicken und uns fragen, warum in aller Welt das so lange gedauert hat.“ Der Bundestag hatte an seinem letzten regulären Sitzungstag über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entschieden. Zur Abstimmung stand ein gemeinsamer Entwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und Linke. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Unionsfraktionschef Volker Kauder (beide CDU) hatten die Abstimmung zu einer Gewissensentscheidung erklärt und damit den Fraktionszwang für die Abgeordneten von CDU und CSU aufgehoben.

Ab wann können gleichgeschlechtliche Paare nun heiraten? Was passiert mit den bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften?

Diese und weitere Fragen klären die „Frequently Asked Questions“ (FAQs) der Antidiskriminierungsstelle zum Thema.