Bündnis für ein Landesgleichbehandlungsgesetz

Gleichbehandlung sichern und Diskriminierungsschutz umsetzen! Demokratie stärken!

Für ein Landesgleichbehandlungsgesetz/ „Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt“ in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist der Schutz vor Diskriminierung lückenhaft. Es fehlen Regelungen im öffentlich-rechtlichen Handeln, z.B. beim staatlichen Bildungswesen oder bei anderem staatlichen Handeln. Diese Rechtslücken können nur durch eine Landesgesetzgebung geschlossen werden. Dies hat die jetzige Landesregierung erkannt und daher im Koalitionsvertrag verabredet:

Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt

Um ein vielfältiges und offenes Miteinander frei von Diskriminierung weiter zu stärken, wollen wir eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. Damit setzen wir europäische Vorgaben zum Diskriminierungsschutz in Landesrecht um. …..

(Aus: ZUKUNFTSVERTRAG RHEINLAND-PFALZ – 2021 bis 2026, Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen, S. 142)

Die Unterzeichnenden fordern die Landesregierung auf, ihr Vorhaben zügig umzusetzen!

Nur mit einem guten Schutz vor Diskriminierung und dem rechtssicheren Versprechen der Gleichbehandlung erfüllt sich der Auftrag des Grundgesetzes „die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, denn allen Menschen muss der gleiche Schutz vor Diskriminierung gewährleistet werden, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht vorhanden ist.

Um dies zu gewährleisten, sollten folgende Regelungen getroffen werden:

  • Das Landesgleichbehandlungsgesetz muss alle Gruppen schützen, die strukturell von Diskriminierung betroffen sind.
  • Das Landesgleichbehandlungsgesetz gewährt Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes.
  • Das Landesgleichbehandlungsgesetz muss Prävention durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten und den Zugang zu Instrumenten des Diskriminierungsschutzes verbessern.
  • Der Diskriminierungsschutz muss Angebote zu Fort- und Weiterbildungsprogrammen enthalten.
  • Das Landesgleichbehandlungsgesetz muss einrichtungs- und institutionsbezogene sowie landesweite Ansprech- und Beratungsstrukturen enthalten.
  • Das Landesgleichbehandlungsgesetz muss die Beweislasterleichterung enthalten.
  • Betroffene müssen bei der Durchsetzung ihrer Rechte durch NGOs unterstützt werden können (Prozessbeistand).
  • Das Landesgleichbehandlungsgesetz soll die Unabhängigkeit der Landesantidiskriminierungsstelle stärken und die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als Leitprinzip verankern.

Unterstützen Sie jetzt die Forderungen zur Umsetzung eines Landesgleichbehandlungsgesetzes, indem Sie unseren Aufruf unterzeichnen!

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Das Netzwerk diskriminierungsfreies RLP ist ein Zusammenschluss von Vereinen, Initiativen und Selbstorganisationen, die sich gemeinsam für Gleichstellung und gegen Diskriminierung einsetzen. Das Ziel des Netzwerks ist es, Betroffene zu unterstützen und zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt beizutragen.

Nach fast 15 Jahren gemeinsamer Arbeit ist es gelungen, mit einem Bundes-Förderprogramm die erste zivilgesellschaftliche Beratungsstelle in Rheinland-Pfalz aufzubauen. Wir beraten und unterstützen Menschen merkmals- und kategorienübergreifend nach dem so genannten Horizontalen Ansatz.

Spenden

Zur Umsetzung unserer Tätigkeiten sind wir neben öffentlicher Förderung immer auch auf Spenden angewiesen. Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind steuerabzugsfähig.
Jeder Betrag ist willkommen und hilft uns, zu einem gerechten und diskriminierungsfreien Rheinland-Pfalz beizutragen.
Spendenkonto: Volksbank Darmstadt Mainz eG, DE94 5519 0000 0167 1910 14.

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– Antidiskriminierungsbüro RLP –

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Tel.-Nr. 06131- 32 754 89
E-Mail: info@adb-rlp.de