Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Der ESF in Rheinland-Pfalz

Die Europäische Kommission fördert soziale Projekte in Rheinland-Pfalz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Die Förderung bezieht sich immer auf Zeiträume von sieben Jahren, die Förderperioden genannt werden.
Die Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz umfasst den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2020. In diesem Zeitraum stehen dem Land Rheinland-Pfalz rund 109 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds zu.
Damit ist der ESF für die rheinland-pfälzische Arbeitsmarktpolitik von besonderer Bedeutung. Fördergrundlage ist das Operationelle Programm, in dem aufgrund wissenschaftlicher Analysen ein Handlungsbedarf festgestellt wurde, der sich in drei thematischen Blöcken widerspiegelt:

  • Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
  • Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Diesen Schwerpunkten sind einzelne Förderansätze zugeordnet, die durch Rahmenbedingungen die Förderung in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht regeln.
Projektträger, die europäische Fördermittel für ihr Projekt nutzen möchten, können sich im Rahmen des Aufrufverfahrens um Fördermittel bewerben.
Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.